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中国的政治体制——国家主席
作者:未知  文章来源:互联网  点击数  更新时间:2006-01-17  文章录入:admin  责任编辑:admin
本文《中国的政治体制——国家主席》关键词:德语
      Das System des Staatspräsidenten


Es umfaßt die Bestimmungen über die Wahl des Staatspräsidenten, seine Amtszeit und seine Befugnisse sowie seine Beziehungen zu den Staatsorganen.

Der Staatspräsident der Volksrepublik China ist der Vorsitzende der Volksrepublik China.

1. Die Stellung und Rolle des Staatspräsidenten

Der Vorsitzende der Volksrepublik China vertritt die Volksrepublik China.

2. Die Qualifikation, Wahl, Amtszeit und Nachwahl des Staatspräsidenten

A. Qualifikation

Jeder Bürger der Volksrepublik China, der das aktive und das passive Wahlrecht besitzt und das 45. Lebensjahr vollendet hat, kann zum Vorsitzenden der Volksrepublik China gewählt werden.

B. Wahl und Abberufung des Staatspräsidenten

Der Vorsitzende der VR China wird vom Nationalen Volkskongreß gewählt. Dieser wählt nach der Wahlliste, die von seinem Präsidium erstellt ist. Bei der Wahl des Vorsitzenden ist die Zahl des zu wählenden und die des gewählten im allgemeinen gleich.

Der Nationale Volkskongreß ist ermächtigt, den Vorsitzenden der VR China abzuberufen.

C. Die Amtszeit

Die Amtszeit des Vorsitzenden der VR China beträgt fünf Jahre. Er kann sein Amt nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben.

D. Nachwahl des StaatspräsidentenWenn das Amt des Vorsitzenden der VR China frei wird, übernimmt der stellvertretende Vorsitzende das Amt des Vorsitzenden.

Wenn das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden der VR China frei wird, wählt der Nationale Volkskongreß durch eine Nachwahl einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden.

Wenn die Ämter des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der VR China frei werden, wählt der Nationale Volkskongreß durch Nachwahlen einen neuen Vorsitzenden und einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden. In der Zeit vor den Nachwahlen fungiert der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses vorübergehend als amtierender Vorsitzender der VR China.

3. Die Funktionen und Gewalten des Staatspräsidenten

A. Befugnisse in der Innenpolitik

(1) Erlassen von Gesetzen

Die vom Nationalen Volkskongreß und seinem Ständigen Ausschuß verabschiedenen Gesetze treten in Kraft, wenn sie vom Vorsitzenden der VR China erlassen sind. Der Vorsitzende hat kein Vetorecht gegen ein Gesetz. Er muß alle vom Nationalen Volkskongreß und seinem Ständigen Ausschuß angenommenen Gesetze erlassen. Kein Gesetz ist rechtskräftig, wenn es nicht vom Vorsitzenden der VR China erlassen ist.

(2) Erteilung von Anordnungen

In Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Nationalen Volkskongresses und seines Ständigen Ausschusses ernennt bzw. entläßt der Vorsitzende der VR China den Ministerpräsidenten, die stellvertretenden Ministerpräsidenten, die Staatskommissare, die Minister, die Vorsitzenden der Kommissionen, den Präsidenten der Oberrechnungskammer und den Generalsekretär des Staatsrats; er verleiht staatliche Orden, Medaillen und Ehrentitel, verkündet die Erlasse über Sonderamnestien, verkündet die Erlasse über die Verhängung des Standrechts, erklärt den Kriegszustand und erteilt die Erlasse über die Mibilmachung.

B. Befugnisse in der Außenpolitik

(1) Empfang diplomatischer Vertreter anderer LänderDer Vorsitzende der VR China empfängt in Vertretung der Volksrepublik China diplomatische Vertreter anderer Länder.

(2) Entsendung und Zurückberufung von bevollmächtigten VertreternIn Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses entsendet der Vorsitzende der VR China bevollmächtigte Vertreter ins Ausland oder beruft sie zurück.

(3) Ratifizierung und Aufhebung von Verträgen und AbkommenGemäß den Entscheidungen des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses ratifiziert der Vorsitzende der VR China die mit anderen Ländern abgeschlossenen Verträge und wichtigen Abkommen oder hebt sie auf.

Die Verträge und Abkommen, die vom Staatsrat und seinen zuständigen Abteilungen mit anderen Ländern abgeschlossen sind, werden nach den Billigungs- oder Aufhebungsentscheidungen des Nationalen Volkskongresses oder dessen Ständigen Ausschusses vom Vorsitzenden der VR China bekanntgegeben.


 




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