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问一个法律德语词汇Vorbefassung的汉译
作者:提问者  文章来源:互联网  点击数  更新时间:2007-09-18 10:39:00  文章录入:admin  责任编辑:admin

橡树十万火急
[学长]
问一个法律德语词汇Vorbefassung的汉译 0分
回答:2   浏览:72   提问时间:2007-09-18 10:39
原文为:Der Notar fragte die Erschienene vor Eintritt in die Beurkundung nach einer Vorbefassung in der Angelegenheit im Sinne von $3 Abs.1 Nr.7 des Beurkundungsgesetzes und erlaeuterte diese Bestimmung.
请问这里的Vorbefassung怎样译成汉语?
补充问题
后面的原文为:Die Erschienene teilte mit,dass eine Vorbefassung im Sinne dieser Bestimmung nicht vorliege.Ein Mitwirkungsberbot des Notars bestehe daher nicht.这里的Erschinene其实是公证处的一位工作人员FrauX,作为某一公司的代理人作公证。
8条评论...
最佳答-案 此答-案由提问者自己选择,并不代表爱问知识人的观点
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太上老君
[先知]
牵涉性、利害关系



Vorbefassung是跟公证法有关的东西

德语版的公证法第3条的标题是Verbot der Mitwirkung als Notar[直译:禁止公证员参与公证],

根据构词法,这个词语由Vor+Befassung构成,Vor是前面,预先,事先的意思,befassung是befassen变来的, befassen有参与,摸的意思,那么就是事先参与的意思?好象不对,我们再拆开这个词语,befassen是由fassen变来的,fassen有抓住的意思,再联想公证法定义的公证回避中说的“有利害关系的事项”,也就是公证员和公证事项具有某些牵涉性,一切就明了了,Vorbefassung就是 “牵涉性”,进一步说就是中国公证法中提到的“利害关系”所以这句话最终可以参考中国公证法翻译为:

公证员按照公证法第1章第3条第7款询问了公证出席人公证员是否和公证事项有利害关系需要回避,公证出席人对这个问题给予了否定回答。
回答:2007-09-18 10:51
提问者对答-案的评价:
1条评论...
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waldtiger
[学长]
Vorbefassung 及其动词原型 vorbefassen 的使用一般仅限于经济和法律领域,本意是事先了解、处理、研究、以及事先受托等 (vor = vorher; jmdn.mit etw. befassen = jmdn.zu etw. veranlassen; sich befassen = sich beschäftigen)。 在行业语当中,泛泛引申为人事关系层次上的"事先介入"以及"曾经介入"之意,用以表示楼上已经提到的委托人和受托人之间的利益关系涉嫌。不过,直接译成国内公证惯用的"利害关系"则多有唐突。

这里仅举一经济界的旁例:
巴西为某水库设备进行国际招标,很多西方国家的大公司参与投标,其中德国西门子公司负责投标的人员早在巴西招标的准备工作中已经参与其招标的技术咨询。在此情形下,西门子公司被称为"vorbefasster Bewerber"。应注意的只是,按利益关系牵连或冲突的性质,事先介入还分为非法和合法两类(un- &. zulässige Vorbefassung),此处不再具述。

"十万火急"例句试译如下:
"进入公证程序之前,公证员提请(女)当事人针对公证法第3条第1节第7款的规定内容回答办案公证员是否曾介入本公证的有关事宜,并对上述规定含义作出解释"。
(注意fragen的用法和译法:公证员在此并非出于了解情况的意图去"询问"当事人,而是从法理程序出发,请当事人对可能涉及到的利害关系牵连做出正式表态,从中导出的Ja或者Nein要承担法律责任。)

参考条文:
德国公证法BeurkG第3条第1节是1988年版之后的补充和更新条例,规定了公证员在哪些特定条件下、以及出于哪些涉嫌而不得参与有关的书面公证,以此保证程序的公正性。以下是2005年版德国公证法BeurkG第3条第1节原文:(请注意与本事案有关的第7款以及第4款)
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§ 3 Verbot der Mitwirkung als Notar
(1) Ein Notar soll an einer Beurkundung nicht mitwirken, wenn es sich handelt um
1. eigene Angelegenheiten, auch wenn der Notar nur mitberechtigt oder mitverpflichtet ist,
2. Angelegenheiten seines Ehegatten, früheren Ehegatten oder seines Verlobten,
2a. Angelegenheiten seines Lebenspartners, früheren Lebenspartners oder Verlobten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,
3. Angelegenheiten einer Person, die mit dem Notar in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist oder war,
4. Angelegenheiten einer Person, mit der sich der Notar zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume hat,
5. Angelegenheiten einer Person, deren gesetzlicher Vertreter der Notar oder eine Person im Sinne von Nummer 4 ist,
6. Angelegenheiten einer Person, deren vertretungsberechtigtem Organ der Notar oder eine Person im Sinne der Nummer 4 angehört,
7. Angelegenheiten einer Person, für die der Notar außerhalb seiner Amtstätigkeit oder eine Person im Sinne der Nummer 4 außerhalb ihrer Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit bereits tätig war oder ist, es sei denn, diese Tätigkeit wurde im Auftrag aller Personen ausgeübt, die an der Beurkundung beteiligt sein sollen,
8. Angelegenheiten einer Person, die den Notar in derselben Angelegenheit bevollmächtigt hat oder zu der der Notar oder eine Person im Sinne der Nummer 4 in einem ständigen Dienst - oder ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht, oder
9. Angelegenheiten einer Gesellschaft, an der der Notar mit mehr als fünf von Hundert der Stimmrechte oder mit einem anteiligen Betrag des Haftkapitals von mehr als 2500 Euro beteiligt ist.
回答:2007-09-19 07:38
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