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知识:德国简史(二)(德语) |
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知识:德国简史(二)(德语) |
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作者:未知 文章来源:互联网 点击数: 更新时间:2007-04-17 |
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Starke Auswirkungen hatte der französische Absolutismus auf das höfische Leben in den deutschen Einzelstaaten. Nahezu uneingeschränkte Macht für den jeweiligen Landesherren ging einher mit straffer Verwaltung, geordneter Finanzwirtschaft und stehenden Heeren. Die Fürsten wetteiferten darum, kulturelle Zentren zu schaffen, und förderten im aufgeklärten Absolutismus Wissenschaft und (in Maßen) auch kritisches Denken. Österreich wehrte die vorrückenden Türken ab, gewann Ungarn und Teile des Balkans hinzu und stieg damit zur Großmacht auf. Konsequent baute Preußen unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich dem Großen ebenfalls einen militärisch starken Staat auf, wodurch im 18. Jahrhundert zwei herausragende Mächte in Deutschland entstanden, die beide über Territorien außerhalb des Reiches verfügten und wachsende, rivalisierende Interessen im europäischen Rahmen verfolgten.
Französische Revolution
Preußen und Österreich zogen an einem Strang, als sie mit Waffengewalt in die Revolutionswirren im Nachbarland Frankreich eingriffen, um die dort zerbrechende feudale Gesellschaftsorganisation zu retten. Aber die Vision von Freiheit und Gleichheit, von Menschenrechten und Gewaltenteilung entfaltete ihre eigene Dynamik. Statt sich nur der Einmischungsversuche aus dem Osten zu erwehren, gingen die sendungsbewussten französischen Revolutionsarmeen zum Gegenangriff über. Das Reich brach endgültig zusammen: Das linke Rheinufer blieb französisch besetzt, die übrigen Gebiete wurden neu zugeschnitten, was zu gestärkten Mittelstaaten führte. Unter französischem Protektorat entstand der „Rheinbund“, und mit der Niederlegung der Krone durch Kaiser Franz II. endete das Heilige Römische Reich Deutscher Nation 1806 auch formell.
Der revolutionäre Funke indes sprang nicht über. Vielmehr erkannte man die Notwendigkeit einer Reform des Staates. Feudale Schranken verringerten sich – jedoch nicht völlig. Und auch die übrigen Reformziele wie Gewerbefreiheit, städtische Selbstverwaltung, Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und allgemeiner Wehrdienst fanden in den verschiedenen deutschen Fürstentümern unterschiedliche Ausprägungen. Manches blieb auf halbem Weg stecken, anderes bekam sogar Verfassungsrang.
Deutscher Bund und die Revolution von 1848
Der gemeinsame Sieg über Napoleon beflügelte die Sehnsucht vieler Deutscher nach einem eigenen Nationalstaat. Doch aus der Neuordnung Europas im Wiener Kongress entsprang 1815 nur ein Deutscher Bund. Dieser war ein loser Zusammenschluss souveräner Einzelstaaten mit dem Bundestag in Frankfurt als gemeinsamem Gremium – aber nicht in Form einer gewählten Körperschaft, sondern als Gesandtenkongress.
Handlungsfähig war der Bund auch nur, wenn die beiden Großmächte Preußen und Österreich übereinstimmten. Hauptfunktion des Deutschen Bundes blieb die Unterdrückung aller Bestrebungen, die auf Einheit und Freiheit hätten hinauslaufen können.
Während die Presse zensiert, die Universitäten überwacht und die meisten politischen Bestrebungen unterdrückt wurden, setzte eine moderne wirtschaftliche Entwicklung ein. Weil eine Vielzahl industrieller Arbeitsplätze entstand, gleichzeitig aber soziale Abfederungen fehlten, erhöhte sich der Druck auf gesellschaftliche Veränderungen. Der Weberaufstand in Schlesien im Jahr 1844 wurde noch blutig niedergeschlagen. Aber die französische Revolution von 1848 fand im Unterschied zu der von 1789 auch in Deutschland lebhaften Anklang. Im März standen den Fürsten überall Volkserhebungen entgegen. Sie sahen sich zu Konzessionen gezwungen. Die ersten echten Parlamente entstanden.
Die größte Strahlkaft entwickelte die frei gewählte Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche. Sie verband freiheitlich-demokratische mit nationalen Wünschen einer großen Mehrheit der Deutschen. Auf dem Papier entstand eine vorbildliche Verfassung. Doch das von der Nationalversammlung eingesetzte Ministerium entfaltete keine wirksame Autorität. Im Tauziehen zwischen kleindeutscher (ohne Österreich) und großdeutscher Lösung (mit Österreich) scheiterte die Übertragung der exekutiven Gewalt auf Wien an dem Anspruch Österreichs, auch sämtliche nichtdeutschen Nationalitäten mit in das neue deutsche Reich einzubringen. Doch mit der Ablehnung der kleindeutschen Kaiserkrone durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. waren das Werk der Nationalversammlung und die konstitutionell-liberalen Prinzipien weitgehend gescheitert. Preußen bekam eine aufgezwungene Verfassung mit einem Drei-Klassen-Wahlrecht. In vielerlei Hinsicht war 1850 der alte Zustand wieder hergestellt.
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