本文《中国的政治体制——执政党》关键词:德语 Chinas Regierungspartei
Die Kommunistische Partei Chinas ist die einzige Regierungspartei Chinas. Die Kommunistische Partei Chinas wurde im Jahre 1921 gegründet. Nach einem bewaffneten Kampf rief sie 1949 die Volksrepublik China ins Leben. Zur Zeit hat sie 60 Millionen Mitglieder und 3,4 Millionen Grundorganisationen.
Die Kommunistische Partei Chinas besitzt auf allen Ebenen der Regierung und in allen Bereichen der Gesellschaft offizielle (d. h. durch innerparteiliche Wahl entstandene) Organisationen oder inoffizielle (d. h. durch übergeordnete Parteiorganisationen ernannte) Organisationen.
1. Das Wesen der Kommunistischen Partei Chinas.
Die Kommunistische Partei Chinas ist die Vorhut der chinesischen Arbeiterklasse, die treue Vertreterin aller chinesischen Nationalitäten und der führende Kern der sozialistischen Sache Chinas.
Das endgültige Ziel der Partei ist die Verwirklichung der Gesellschaftsordnung des Kommunismus.
Die Kommunistische Partei Chinas läßt sich vom Marxismus-Leninismus, den Mao-Zedong-Ideen und der Deng- Xiaoping-Theorie leiten.
Grundlegende Linie der Kommunistischen Partei Chinas im Anfangsstadium des Sozialismus ist es, die Volksmassen aller Nationalitäten um sich zusammenzuschließen und zu führen, den Wirtschaftsaufbau als Mittelpunkt zu betrachten, an den Vier Grundprinzipien sowie an der Reform und Öffnung festzuhalten und im Vertrauen auf die eigene Kraft hart zu arbeiten, um China zu einem starken, modernen sozialistischen Staat mit hochentwickelter Demokratie und Zivilisation aufzubauen.
Man muß am sozialistischen Weg, an der demokratischen Diktatur des Volkes, an der Führung der Kommunistischen Partei Chinas, am Marxismus-Leninismus und den Mao-Zedong-Ideen festhalten und die bürgerliche Liberalisierung bekämpfen.
Die Volksbefreiungsarmee und andere Streitkräfte des Volkes stehen unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas.
2. Die vier grundlegenden Anforderungen für den Aufbau der Partei
Erstens. An der grundlegenden Linie der Partei festhalten.
Zweitens. Das Denken befreien und die Wahrheit in den Tatsachen suchen.
Drittens. Dem Volk mit Leib und Seele dienen.
Viertens. Am demokratischen Zentralismus festhalten.
3. Die politischen und organisatorischen Prinzipien des demokratischen Zentralismus
a. Die Grundprinzipien des demokratischen Zentralismus
(1) Jedes Parteimitglied hat sich der Parteiorganisation unterzuordnen, die Minderheit hat sich der Mehrheit unterzuordnen, die unteren Organisationen haben sich den höheren Organisationen unterzuordnen, und sämtliche Organisationen und alle Mitglieder der Partei haben sich dem Landesparteitag und dem Zentralkomitee der Partei unterzuordnen.
(2) Die Führungsorgane der Parteiorganisationen aller Ebenen werden gewählt, ausgenommen die von ihnen entsandten Vertretungsorgane und die Führungsgruppen der Partei in den Nichtparteiorganisationen.
(3) Das höchste Führungsorgan der Partei ist der Landesparteitag und das von ihm gewählte Zentralkomitee. Die Führungsorgane der lokalen Parteiorganisationen aller Ebenen sind die Parteitage der jeweiligen Ebenen und die von ihnen gewählten Parteikomitees. Die Parteikomitees aller Ebenen sind den Parteitagen der jeweiligen Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
(4) Die übergeordneten Parteiorganisationen sollen ständig die Meinungen der untergeordneten Organisationen und der Massen der Parteimitglieder einholen und die von ihnen vorgetragenen Probleme rechtzeitig lösen. Die untergeordneten Parteiorganisationen sollen sowohl die übergeordneten Organisationen um Anweisungen bitten und ihnen über ihre Arbeit berichten, als auch die Angelegenheiten im Rahmen ihrer eigenen Befugnisse selbständig und verantwortungsvoll erledigen. Die übergeordneten und die untergeordneten Organisationen sollen einander informieren, unterstützen und kontrollieren. Die Parteiorganisationen aller Ebenen sollen dafür sorgen, daß die Parteimitglieder mehr über die innerparteilichen Angelegenheiten erfahren und daran teilhaben.
(5) Die Parteikomitees aller Ebenen sollen das System der kollektiven Leitung in Verbindung mit persönlicher Verantwortung bei Arbeitsteilung praktizieren. Alle wichtigen Fragen sollen durch demokratische Diskussion der Parteikomitees entschieden werden. Die Mitglieder der Parteikomitees müssen den kollektiven Beschlüssen und der Arbeitsteilung gemäß ihren Verpflichtungen nachkommen.
(6) Die Partei verbietet Personenkult jeglicher Art. Es ist sicherzustellen, daß die Tätigkeit der Parteiführer unter der Kontrolle der Partei und des Volkes stehen, wobei das Prestige der Führer, die die Interessen der Partei und des Volkes vertreten, zu schützen ist.
b. Die organisatorischen Prinzipien
(1) Die Wahl von Delegierten zu den Parteitagen aller Ebenen und von Mitgliedern der Parteikomitees aller Ebenen erfolgt durch Stimmzettel ohne Namensnennung des Wählers.
Keine Organisation oder Einzelperson darf Wähler auf irgendeine Art zwingen, einen bestimmten Kandidaten zu wählen oder nicht zu wählen.Kommt es bei der Wahl der Delegierten für einen lokalen Parteitag oder für einen Parteitag der Grundeinheit zu Verstößen gegen das Parteistatut, hat das nächsthöhere Parteikomitee nach der Untersuchung und Feststellung dieses Falls die Ungültigkeit der Wahl und entsprechende Maßnahmen zu beschließen. Der Beschluß ist erst nach der Überprüfung und Bestätigung durch das nächsthöhere Parteikomitee formell bekanntzugeben und durchzuführen.
(2) Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen Parteikomitees aller Ebenen können, wenn nötig, Delegiertenkonferenzen einberufen, um wichtige Fragen, die unmittelbar zu lösen sind, zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Über die Anzahl der Delegierten zu solchen Konferenzen und über das Wahlverfahren entscheiden die Parteikomitees, die sie einberufen, selbst.
(3) Die Bildung einer neuen oder die Auflösung einer bestehenden Parteiorganisation obliegen der Entscheidung der übergeordneten Parteiorganisation.
(4) Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen Parteikomitees aller Ebenen können ihre Vertretungsorgane in andere Orte entsenden.
(5) Zwischen den Parteitagen einer lokalen Parteiorganisation oder der Grundorganisationen können die jeweils übergeordneten Parteiorganisationen, wenn sie es als notwendig erachten, verantwortliche Kader der untergeordneten Parteiorganisationen versetzen oder ernennen.
(6) Bevor die Führungsorgane der Parteiorganisationen aller Ebenen einen Beschluß über wichtige Fragen, die untergeordnete Parteiorganisationen betreffen, fassen, soll in der Regel bei den betreffenden untergeordneten Parteiorganisationen nach Meinungen darüber angefragt werden. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, dürfen übergeordnete Führungsorgane sich nicht in Angelegenheiten einmischen, die von untergeordneten Organisationen geregelt werden sollen.
(7) Nur das Zentralkomitee der Partei hat die Befugnis, über wichtige politische Fragen von landesweiter Bedeutung zu entscheiden. Die Parteiorganisationen der verschiedenen Abteilungen und Orte können dem Zentralkomitee ihre Vorschläge dazu unterbreiten, dürfen aber auf keinen Fall eigenmächtig darüber Beschluß fassen und ihre Ansichten nach außen äußern.
(8) Die untergeordneten Parteiorganisationen müssen die Beschlüsse der übergeordneten Parteiorganisationen strikt ausführen.
Ist eine untergeordnete Parteiorganisation der Ansicht, daß der Beschluß einer höheren Organisation den konkreten Verhältnissen in ihrem Gebiet oder ihrer Abteilung nicht entspricht, kann sie um eine Änderung dieses Beschlusses nachsuchen. Besteht die übergeordnete Organisation jedoch auf ihrem ursprünglichen Beschluß, so muß die untergeordnete Organisation diesen Beschluß ausführen und darf ihre abweichenden Meinungen nicht nach außen vertreten, aber sie hat das Recht, sich an die Parteiorganisation der nächsthöheren Ebene zu wenden.
(9) Die Zeitungen und Zeitschriften sowie die anderen Propagandamitttel der Parteiorganisationen aller Ebenen müssen die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse der Partei propagieren.
(10) Die Parteiorganisationen haben bei der Diskussion und Entscheidung über jede Angelegenheit das Prinzip der Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit zu befolgen. Wichtige Angelegenheiten müssen sie durch Abstimmung entscheiden. Abweichenden Meinungen der Minderheit soll gewissenhaft Rechnung getragen werden. Treten Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen auf und sind die beiden Seiten zahlenmäßig annähernd gleich, soll die Entscheidung verschoben werden, außer im Fall einer kritischen Situation, wo nach der Meinung der Mehrheit zu handeln ist. In Sonderfällen kann der übergeordneten Organisation über die Kontroverse berichtet und sie um eine Entscheidung gebeten werden.
(11) Wenn ein einzelnes Parteimitglied im Namen der Parteiorganisation Ansichten über wichtige Angelegenheiten, die über den Rahmen der bestehenden Beschlüsse der Partei hinausgehen, ausdrücken will, muß die Angelegenheit der Parteiorganisation zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt oder die übergeordnete Parteiorganisation um Anweisung gebeten werden. Keinem Parteimitglied, gleich welcher Position, ist es erlaubt, hinsichtlich wichtiger Fragen allein zu entscheiden, es sei denn, daß es in[1] [2] [3] 下一页
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